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Statuten des Vereins Haus Tao
Die
Formulierungen beziehen sich im Folgenden
stets ausdrücklich auf beide
Geschlechter.
1. Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen "Verein Haus Tao"
besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff.
ZGB mit Sitz in Wolfhalden.
Zweck des Vereins ist die praktische
Umsetzung der Zwecke der 'Stiftung für
achtsames Leben' mit Sitz in Wolfhalden,
nämlich die Förderung von Praxis und
Studium der buddhistischen Lehre im Sinne
des Engagierten Buddhismus, im Besonderen
durch:
- Durchführung von Meditationskursen und
Tagen
- Ermöglichung des Studiums der
buddhistischen Schriften
- Betrieb und Unterhalt vom
Meditationszentrum Haus Tao
- Förderung und Pflege interreligiöser
Kontakte
Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
2. Organe
Die Organe des Vereins sind:
- die Generalversammlung der Mitglieder
- der Vorstand
- die Kontrollstelle
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a)
Die Generalversammlung (GV)
Die GV bildet das oberste Organ
des Vereins. Jedes Mitglied hat
eine Stimme, die nicht übertragbar
ist. Von jeder GV wird ein
Beschlussfassungsprotokoll
erstellt, das allen Mitgliedern
zugesandt wird.
Aufgaben der GV sind:
- Genehmigung der Jahresberichte
und Dechargeerteilung (Entlastung)
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschlussfassung über alle ihr
vom Vorstand zur Entscheidung
vorgelegten Geschäfte
- Die Behandlung der Anträge der
Mitglieder
- Abberufung und Wahl der Präsidentin,
des Vorstands und der
Kontrollstelle
- Statutenänderung
- Vereinsauflösung
Grundsätzlich gilt bei allen
Abstimmungen die einfache
Mehrheit, bei Statutenänderungen
und der Vereinsauflösung eine
Zweidrittelsmehrheit der
anwesenden Mitglieder.
Einberufung und Termine:
- Die Einberufung erfolgt durch
schriftliche einladung durch ein
Vorstandsmitglied mindestens 20
Tage vor dem Termin.
- Die ordentliche GV findet
einmal statt.
- Eine ausserordentliche GV kann
jederzeit durch den Vorstand oder
durch 1/5 der Vereinsmitglieder
einberufen werden.
- Ausser über Statutenänderungen
und die Vereinsauflösung dürfen
an jeder GV Beschlüsse gefasst
werden auch wenn die Anträge auf
der Traktandenliste nicht erwähnt
sind. Anträge der Mitglieder
sollen dem Vorstand aber nach Möglichkeit
bis zehn Tage vor der Versammlung
eingereicht werden.
b) Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der Präsidentin,
dem Kassier und mindestens einem
weiteren Mitglied. Er
konstituiert sich selbst. Die
Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Wiederwahl ist zulässig. Der
Vorstand trifft seine Entschlüsse
auf der Konsensbasis. Für den
Verein zeichnen rechtsverbindlich
die Präsidentin oder der Kassier.
c) Die Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus
zwei Mitgliedern, die von der GV
für jeweils drei Jahre gewählt
werden. Wiederwahl ist zulässig.
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3.
Mitgliedschaft
Jedermann und -frau kann Mitglied des
Vereins werden, indem sie den
Mitgliederbeitrag auf das Vereinskonto
einzahlt. Die Aufnahme von Mitgliedern
und der allfällige Ausschluss ist Sache
des Vorstands.
Die GV setzt an ihrer Jahrestagung die
Mitgliederbeiträge für das nächste
Vereinsjahr fest. Sie betragen zurzeit Fr. 60.- für Mitglieder,
Fr. 150.- für juristische
Personen (mit 1 Stimme Stimmrecht).
Der Austritt aus dem Verein geschieht
automatisch durch das Unterlassen der
Einzahlung des Mitgliederbeitrages.
Ausschluss eines Mitglieds durch die
Vereinsversammlung benötigt eine
Zweidrittelsmehrheit der anwesenden
Mitglieder.
4. Finanzen
Der Verein finanziert sich in erster
Linie durch die Mitgliederbeiträge und
Spenden. Der Vorstand kann im Rahmen der
Kurstätigkeit des Hauses Stipendien
verleihen.
5. Haftung
Für akzeptierte Vereinsverpflichtungen
haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
6. Statutenrevision und Auflösung
des Vereins
sowohl die Auflösung des Vereins als
auch allfälligen Statutenänderungen benötigen
eine Zweidrittelmehrheit. Bei Auflösung
des Vereins wird das Vereinsvermögen an
eine dem Vereinszweck entsprechende
Organisation oder Institution überwiesen.
Wolfhalden, Mai 1993 bzw. Erneuerung: 17.10.1998
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